AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der bildschnitt TV GmbH

 

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der bildschnitt TV GmbH, Ulrichsberger Straße 17, 94469 Deggendorf, Deutschland (nachfolgend „BILDSCHNITT TV“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend diese „AGB“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die BILDSCHNITT TV mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend der „Auftraggeber“) über die von BILDSCHNITT TV angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen (BILDSCHNITT TV und Auftraggeber nachfolgend einzeln jeweils der „Vertragspartner“ und gemeinsam die „Vertragspartner“).

 

(2) Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.

 

(3) Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, ohne dass diese AGB in jedem Einzelfall gesondert vereinbart werden müssen.

 

(4) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers oder Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als BILDSCHNITT TV ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. AGB des Auftraggebers oder Dritter finden daher vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung keine Anwendung, selbst wenn BILDSCHNITT TV ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen oder auf die ausschließliche Geltung dieser AGB hinweisen. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall. Insbesondere stellt die Bezugnahme von BILDSCHNITT TV auf ein Schreiben, welches die AGB des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, sowie die vorbehaltlose Leistung bzw. Lieferung in Kenntnis der AGB des Auftraggebers oder Dritter kein Einverständnis mit der Geltung jener AGB dar.

 

(5) Diese AGB gelten ergänzend zu individuellen Angeboten oder Verträgen. Sofern und soweit im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) Abweichungen zu diesen AGB enthalten, haben diese in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben davon unberührt.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von BILDSCHNITT TV sind freibleibend, d.h. nicht bindend und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen.


(2)Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Annahme durch BILDSCHNITT TV des vom Auftraggeber akzeptierten Angebotes (= Auftragsbestätigung) oder durch Erbringung der Leistung durch BILDSCHNITT TV zustande.

 

(3) Der Auftrag gilt mit dem von BILDSCHNITT TV bestätigten Inhalt, sofern der Vertragspartner dem Inhalt nicht innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht.

 

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der von BILDSCHNITT TV an den Auftraggeber übermittelten Auftragsbestätigung.

 

(2) Von BILDSCHNITT TV übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

 

(3) BILDSCHNITT TV wird den Auftraggeber auf rechtliche Risiken hinweisen, soweit sie diese erkennt. Rechtliche Überprüfungen sind von BILDSCHNITT TV nicht geschuldet.

 

(4) Umfasst die vom Auftraggeber bei BILDSCHNITT TV bestellte Leistung die Registrierung von Domains gelten hierfür die folgenden Bestimmungen:

a. BILDSCHNITT TV wird zwischen der DENIC e.G. bzw. einer anderen Vergabestelle für Domains und dem Auftraggeber lediglich als Vermittler tätig. Die Domains werden im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers registriert.

b. Da BILDSCHNITT TV keinen mittel- oder unmittelbaren Einfluss auf die Vergabe und/oder Verfügbarkeit der gewünschten Domain hat, kann für die Zuteilung keinerlei Gewähr übernommen werden. Dies gilt ebenso für die Bestandsdauer der Domain.

c. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Registrierung selbst eine eventuelle Kollision mit Rechten (insbesondere Markenrechten) Dritter zu überprüfen.

 

§4 Suchmaschinenoptimierung (SEO) /Google AdWords

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine eigenständigen OnPage- oder OffPage-Optimierungen (unkontrollierter, nicht natürlicher Linkaufbau) ohne Absprache mit BILDSCHNITT TV durchzuführen.

 

(2) BILDSCHNITT TV übernimmt keine Haftung für eigenmächtige OnPage- oder OffPage-Veränderungen auf der Webseite des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich – sofern nicht anders vereinbart – BILDSCHNITT TV Zugang zu sogenannten Trackingtools (bspw. ETracker, Google-Analytics), FTP-Zugriff und/oder CMS- Zugang (bspw. Joomla, WordPress, Typo3) während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewähren.

 

(3) Ein Redesign (Neugestaltung) der Website des Auftraggebers oder eine Überarbeitung der Seitenstruktur werden nicht ohne vorherige Absprache mit BILDSCHNITT TV durchgeführt.

 

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vertragsbeginn sämtliche Domains zu nennen, welche seine Webpräsenz wiedergeben. Sollte BILDSCHNITT TV von Seiten des Auftraggebers keinen Zugang zum Tracking-Tool, kein FTP-Zugriff und /oder CMS-Zugang gewährt werden, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider).

 

(5) Das Google-Ranking und damit die Entwicklung der Website wird durch BILDSCHNITT TV regelmäßig überwacht und durchgeführt. Maßgeblich ist hierbei – sofern nicht anders vereinbart – der Index von Google Deutschland (google.de).

 

(6) Wenn BILDSCHNITT TV durch den Auftraggeber mit Dienstleistungen mit Bezug zu Google Ads beauftragt wurde, muss dieser BILDSCHNITT TV spätestens 14 (vierzehn) Tage vor Durchführung jeder Änderung der Linkstruktur seiner Website, auf die eine Google Ads-Kampagne verweist, über die jeweilige Änderung zu informieren.

 

(7) Soweit BILDSCHNITT TV im Auftrag des Auftraggebers Google-AdWords-Kampagnen durchführt, kann BILDSCHNITT – da die Positionierung von Anzeigen vom jeweils aktuellen Anzeigenmarkt abhängig ist – weder eine bestimmte Positionierung noch eine bestimmte Zahl von Klicks auf die Anzeige(n) des Auftraggebers garantieren.

 

(8) Zur Erbringung von Leistungen für Google AdWords-Kampagnen bedient sich BILDSCHNITT TV des Werbenetzwerkes „Google Ads“ der Google Inc. Mit Sitz in Mountain View, Kalifornien, USA..

 

§ 5 Social Media-Plattformen

(1) Wenn und soweit BILDSCHNITT TV oder von ihr beauftragte Dritte Social Media Accounts für den Auftraggeber einrichten und/oder nutzen, so geschieht diese Einrichtung und/oder Nutzung auf der jeweiligen Social Media Plattform namens und in Vollmacht des Auftraggebers. Vertragspartner der jeweiligen Plattform ist der Vertragspartner.

 

(2) Der konkrete Umfang der administrativen, technischen und/oder redaktionellen Betreuung der Social Media Accounts wird durch den jeweiligen Auftrag bestimmt, insbesondere wird im Auftrag bestimmt, ob die BILDSCHNITT TV die Social Media Kommunikation für den Auftraggeber innerhalb eines festgelegten Rahmens eigenständig oder aber nur entsprechend im Auftrag geregelter Rücksprachen durchführen kann.

 

(3) BILDSCHNITT TV ist verpflichtet, vom Auftraggeber erhaltene Zugangsdaten für Social Media Accounts streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weitergeben.

 

(4) BILDSCHNITT TV ist weiter verpflichtet, die im Falle der Einrichtung eines Accounts erworbenen Zugangsdaten spätestens bei der Vertragsbeendigung herauszugeben und den Account damit dem Auftraggeber vollständig zu übergeben. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu den jeweiligen Social Media Accounts anzufordern.

 

(5) Dem Auftraggeber ist bewusst und er erkennt an, dass BILDSCHNITT TV keinen Einfluss auf den Betrieb der von ihr gegebenenfalls empfohlenen, aber von Dritten betriebenen, Social Media Plattformen hat und dass BILDSCHNITT TV infolgedessen keine Verantwortung für die betrieblichen Abläufe dieser Social Media Plattformen übernehmen kann.

 

(6) Liefert der Auftraggeber BILDSCHNITT TV zur Umsetzung der in diesem § 4 beschriebenen Leistungen urheberrechtlich geschützte Inhalte (wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software- Applikationen), garantiert der Auftraggeber in Ergänzung zu den in § 10 geregelten Mitwirkungspflichten über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Auftraggeber übertragt BILDSCHNITT TV hinsichtlich der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Der Auftraggeber steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeits- und sonstigen Rechte.

 

§ 6 Change Requests

Wenn infolge nachträglicher Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers ein Mehraufwand entsteht, wird dieser als zusätzlicher Aufwand mit den vereinbarten Stundensätzen von BILDSCHNITT TV abgerechnet. Gleiches gilt für den entstehenden Mehraufwand infolge unrichtiger, nachträglich berichtigter oder lückenhaft gelieferter Angaben, die zu Korrekturen, teilweise oder vollständiger Wiederholung der Arbeiten führen.

 

§ 7 Beauftragung von Dritten

(1) BILDSCHNITT TV ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte (Erfüllungsgehilfen / Subunternehmer) damit zu beauftragen.

 

(2) BILDSCHNITT TV ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln nach Freigabe durch den Auftraggeber im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen.

 

(3) Schaltaufträge für Medien erteilt BILDSCHNITT TV – sofern nichts anderes vereinbart wurde – in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.

 

(4) Für mangelhafte Leistung der Medien haftet BILDSCHNITT TV nicht. BILDSCHNITT TV verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Medien abzutreten.

 

§ 8 Lieferungen / Leistungen

(1) Die Lieferverpflichtungen von BILDSCHNITT TV sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von BILDSCHNITT TV zur Versendung gebracht sind.

 

(2) Sofern ein abnahmefähiges Werk geschuldet wird, erlischt die Leistungspflicht von BILDSCHNITT TV mit Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber.

 

(3) Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von BILDSCHNITT TV schriftlich bestätigt worden sind.

 

(4) Die Leistungsfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches der BILDSCHNITT TV liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Leistungserbringung von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. BILDSCHNITT TV wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.

 

(5) Lieferungen erfolgen ab Sitz in Deggendorf. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein.

 

§ 9 Vergütung

(1) Höhe und Fälligkeit der Vergütung für die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung.

 

(2) Sofern im Vertrag/Auftrag nichts anderes vereinbart ist, werden die von BILDSCHNITT TV erbrachten Leistungen nach den jeweils aktuellen Preislisten von BILDSCHNITT TV abgerechnet.

 

(3) Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzukommt, soweit diese anfällt.

 

(4) Gebühren der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) werden vom Auftraggeber übernommen.

 

(5) Die Vergütung i.S.d. Ziff. 1 kann ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. BILDSCHNITT TV weist ausdrücklich darauf hin, dass der Auftraggeber, für den Fall, dass er Leistungen an die Künstlersozialkasse abzuführen hat, gemäß § 27 KSVG meldepflichtig ist. Darüber hinaus besteht seitens des Auftraggebers gegenüber der Künstlersozialkasse gemäß der §§ 28, 19 KSVG eine Aufzeichnungs- und Vorlagepflicht. Die Höhe des vom Auftraggeber an die Künstlersozialkasse abzuführenden Beiträge errechnet sich nach den §§ 23, 25,26 KSVG.

 

(6) Die Agenturvergütung für einzelne Projekte und einmalige Leistungen ist nach Abschluss des Projekts bzw. der Erbringung der Leistung und Erteilung der Rechnung durch BILDSCHNITT TV zur Zahlung fällig. Bei größeren Projekten oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist BILDSCHNITT TV berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen bzw. Abschlagszahlungen zu verlangen.

 

(7) Die Agenturvergütung für Laufzeitverträge wird – soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben – im Voraus nach Rechnungstellung fällig. BILDSCHNITT TV behält sich eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.

 

(8) Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger verbindlich.

 

(9) Rechnungen von BILDSCHNITT TV sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mögliche Zahlungswege sind Einzugsermächtigung, Vorauskasse oder Überweisung nach Rechnung.

 

(10) Sollte der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug geraten, ist BILDSCHNITT TV berechtigt, die weiteren Leistungen unbeschadet weitergehender Rechte solange einzustellen oder zurückzuhalten, bis der Auftraggeber Zahlung geleistet hat. Für künftig zu erbringende Leistungen ist BILDSCHNITT TV berechtigt Vorauszahlung zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt BILDSCHNITT TV vorbehalten.

 

(11) Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber BILDSCHNITT TV die entstandenen Kosten zu ersetzen. BILDSCHNITT TV kann ohne Schadens- bzw. Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale in Höhe des eigenen Aufwands verlangen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, BILDSCHNITT TV jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.

 

(12) Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind nur mit von BILDSCHNITT TV anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

(13) Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von BILDSCHNITT TV sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

 

§ 10 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Die Einhaltung der vertragsgegenständlichen Pflichten durch BILDSCHNITT TV setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.

 

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Ausführung seines Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig nach Auftragsvergabe in geeigneter Form an BILDSCHNITT TV zu übermitteln und die Durchführung der Lieferungen und/oder Leistungen durch alle erforderlichen Maßnahmen aus der eigenen betrieblichen Sphäre zu unterstützen. Andernfalls ist BILDSCHNITT TV berechtigt, die Leistungen nach eigenem Ermessen fertigzustellen und den Auftraggeber zur Abnahme aufzufordern.

 

(3) Der Auftraggeber übernimmt die Koordination von eigenen Mitarbeitern und von ihm beauftragten Dritten, deren Lieferungen und Leistungen mit dem Auftrag in unmittelbarem oder mittelbarem Verhältnis stehen. Der Auftraggeber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass diese bei der Erbringung ihrer Lieferungen und/oder Leistungen mit BILDSCHNITT TV so kooperieren, dass BILDSCHNITT TV ihre vertraglichen Verpflichtungen ungehindert erfüllen kann.

 

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass durch von ihm eingebrachte oder weitergegebene Inhalte nicht gegen Strafrecht oder sonstiges öffentliches Recht verstoßen wird, dass die Ein- oder Weitergabe von sittenwidrigem Inhalten unterbleibt und dass durch Inhalte oder benutzte Bezeichnungen (auch Domains) oder durch Art und/oder Ausmaß der Nutzung weder gegen die Persönlichkeitsrechte Dritter, gegen Schutzrechte (Namens-, Marken- und Urheberrechte) Dritter, gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen oder gegen sonstige Rechte Dritter verstoßen wird. Der Auftraggeber hat BILDSCHNITT TV auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

 

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Eintritt einer Änderung der Rechtsform oder des Namens sowie über den Verdacht oder das Bevorstehen einer Insolvenz BILDSCHNITT TV zu informieren.

 

(6) Im Falle des Verstoßes gegen die vorgenannten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers behält sich BILDSCHNITT TV das Recht vor, die Leistungen für den Auftraggeber einzustellen und/oder den Zugang zu genutzten Diensten zu sperren. Eine Einstellung der Leistungen lässt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der Vergütung und die Bestimmungen zur Vertragslaufzeit unberührt.

 

(7) Mehraufwand und Schäden, die infolge eines Verstoßes durch den Auftraggeber gegen die vorstehenden Mitwirkungspflichten entstehen, kann BILDSCHNITT TV in Rechnung stellen, wobei der Mehraufwand zu den üblichen Vergütungssätzen von BILDSCHNITT TV berechnet wird.

 

(8) Nach der Fertigstellung und Übermittlung bzw. Zugänglichmachung von Arbeitsergebnissen ist der Auftraggeber innerhalb einer Woche verpflichtet, die Arbeitsergebnisse schriftlich abzunehmen, sofern diese den vertraglichen Spezifikationen entsprechen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unerheblicher Mängel zu verweigern. Nimmt der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse innerhalb der Frist nicht ab, obwohl er hierzu verpflichtet ist, gelten diese nach § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen.

 

(9) Übermittelt BILDSCHNITT TV dem Auftraggeber Arbeitsergebnisse (Texte, Grafiken etc.) zur Durchsicht, Prüfung und Freigabe, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese umgehend auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Erteilt der Auftraggeber daraufhin die Freigabe bzw. nimmt er das Werk ab, erkennt er das Arbeitsergebnis damit als vertragsgemäß an mit der Folge, dass BILDSCHNITT TV nicht haftbar ist für etwaige erkennbare Fehler (z.B. Tippfehler, Grammatik oder Übersetzungen).

 

§ 11 Vertragslaufzeiten und Vertragskündigung

(1) Vertragsinhalte können eine einmalige und/oder laufende Leistungen (Laufzeitverträge) sein.

 

(2) Die Laufzeiten und Kündigungsfristen von Laufzeitverträgen werden individuell geregelt.  

 

(3) Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.

 

(4) Eine Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.

 

§ 12 Nutzungsrechte

(1) BILDSCHNITT TV räumt dem Auftraggeber unter der aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Bezahlung der jeweils vereinbarten Vergütung an den von BILDSCHNITT TV im Auftrag hergestellten Bewegtbildproduktionen die zum Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs, alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte, Marken- und Namensrechte zur Verwertung der vertragsgegenständlichen Leistungen frei von Rechten Dritter zur exklusiven, räumlich, inhaltlich und sachlich unbeschränkten und umfassenden Verwertung in allen derzeit bekannten und zukünftig bekannt werdenden Medien und Nutzungsarten ein. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführrecht, das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und/oder Tonträger analog und/oder digital, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen analog und/oder digital sowie das Online-Recht.

 

(2) Im Übrigen gehen alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen von BILDSCHNITT TV auf den Auftraggeber über in dem Umfang, wie es der von beiden Vertragspartnern zu Grunde gelegte Zweck des jeweiligen Vertrages bzw. Auftrages erfordert. Im Zweifel erfüllt BILDSCHNITT TV ihre Verpflichtungen durch Einräumung einfacher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die von den Vertragsparteien jeweils in dem Auftrag vorgesehenen Medien und Einsatzdauer.

 

(3) Der Auftraggeber ist nur mit schriftlicher Zustimmung von BILDSCHNITT TV berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

 

(4) BILDSCHNITT TV ist – auch wenn einzelvertraglich die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Auftraggeber vereinbart ist – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Namen des Auftraggebers im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen.

 

(5) Zieht BILDSCHNITT TV zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung für den Auftraggeber auf dessen Kosten erwerben und mit vollständigem Ausgleich der den Auftrag betreffenden Rechnung(en) durch den Auftraggeber an diesen übertragen.

 

(6) Sollten die Rechte im Einzelfall in dem vorbenannten Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird BILDSCHNITT TV den Auftraggeber darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

 

(7) Original-/Basisdaten wie z. B. Negative, „offene“ Layoutdaten, Originalillustrationen, Photoshop-Ebenenmontagen, Source-Daten samt zugehöriger Dokumentation etc. gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang bzw. zur Übertragung der Nutzungsrechte, sondern verbleiben Eigentum von BILDSCHNITT TV. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehören zum Leistungsumfang ausschließlich die Nutzungsrechte am Ergebnis (z.B. gedruckter Flyer, Anzeige, Website etc.) sowie ggf. druckfertige PDF-Dateien für den vereinbarten Nutzungszweck.

 

(8) Jegliche von BILDSCHNITT TV mit dem Ziel des Vertragsschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten, Leistungen, Konzepte und Ideen (inklusive Präsentationen/Pitches) dürfen – unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht – ohne ausdrückliche Zustimmung weder ganz noch teilweise genutzt werden. In der Annahme eines Präsentations- bzw. Pitchhonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung.

 

(9) Schriften (Fonts) können in Einzelfällen nicht von BILDSCHNITT TV an den Auftraggeber lizenziert werden.

 

(10) Stockmotive: Bildmotive von Fotoagenturen, die in der Rechnung als „Agenturlizenz“ gekennzeichnet sind, dürfen im Rahmen des von BILDSCHNITT TV entwickelten Designs nach vollständiger Bezahlung verwendet bzw. verbreitet werden. Lizenzinhaber bleibt BILDSCHNITT TV und überträgt lediglich die einmaligen Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte gelten ohne Einschränkung von Auflage, Zeit oder Reichweite, jedoch nur projektbezogen innerhalb der von BILDSCHNITT TV entwickelten Leistung(en) und nicht für andere Medien/Einsatzbereiche. Der Erwerb einer Lizenzerweiterung auf weitere Medien/Einsatzbereiche ist möglich und muss gesondert vereinbart werden.

 

§ 13 Hinweis auf Agentur

(1) BILDSCHNITT TV kann auf die im Rahmen der Vertragserfüllung entstandenen Arbeitsergebnisse mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise, z.B. mittels des Hinweises „© BILDSCHNITT TV“, auf ihre Agentur hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.

 

(2) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Auftraggeber BILDSCHNITT TV die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist BILDSCHNITT TV dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Auftraggeber zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

 

(3) Ferner ist BILDSCHNITT TV berechtigt, ihren Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von ihr erstellten Webseite(n) zu platzieren.

 

§ 14 Gewährleistung

(1) Von BILDSCHNITT TV gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher oder bekannter Mängel.

 

(2) Liegt ein Mangel vor, den BILDSCHNITT TV zu vertreten hat, so kann BILDSCHNITT TV nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung hat BILDSCHNITT TV das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts.

 

(3) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr.

 

 § 15 Haftung

(1) BILDSCHNITT TV haftet im Rahmen des Auftrags dem Grunde nach für Schäden des Vertragspartners,

a. die BILDSCHNITT TV oder ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben;

b. die durch die Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), entstanden sind;

c. wenn diese Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren;

d. wenn bei Kauf- oder Werkverträgen von BILDSCHNITT TV eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde oder arglistig getäuscht wurde;

e. aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der NIEDERBAYERN TV oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

(2) BILDSCHNITT TV haftet in voller Höhe bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden bzw. bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, im Falle des Verzugs auf 5% (fünf Prozent) des Auftragswerts.

 

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

(4) Soweit BILDSCHNITT TV gemäß Ziffer 2. nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

 

(5) In anderen als den in Ziff.1). und Ziff.2) genannten Fällen ist die Haftung von BILDSCHNITT TV- unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen.

 

(6) Soweit die Haftung von BILDSCHNITT TV ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BILDSCHNITT TV.

 

§ 16 Geheimhaltung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern, noch weiterzugeben, weder zu verwerten, noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von BILDSCHNITT TV vorgestellten Ideen, Konzepten, Entwürfen, in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.

 

(2) Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

(3) Der Auftraggeber wird zudem den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf Passwörter, Rechnung tragen und alle Unterlagen und Programme vor der Einsichtnahme und dem Zugriff unbefugter Dritter schützen.

 

§ 17 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass BILDSCHNITT TV personenbezogene Daten, die sich aus der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Auftrags ergeben, während der Dauer des Vertrages/Auftrages speichert und verarbeitet, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung des Vertrags/Auftrages erforderlich oder dienlich ist.

 

(2) Der Auftraggeber bestätigt, das von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an BILDSCHNITT TV übermittelte, personenbezogen Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch BILDSCHNITT TV im Rahmen des erteilten Auftrages keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet. Der Auftraggeber wird BILDSCHNITT TV insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen.

 

(3) Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an BILDSCHNITT TV sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen. Bei Dokumenten in Papierform wird der Auftraggeber ebenfalls geeignete Sicherungsmaßnahmen für den Fall des Verlustes treffen.

 

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) BILDSCHNITT TV behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird BILDSCHNITT TV dem Auftraggeber schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitteilen. Widerspricht der Auftraggeber solchen Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart.

 

(2) Gegen Ansprüche von BILDSCHNITT TV kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

 

(3) Die zwischen BILDSCHNITT TV und ihren Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

(4) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von BILDSCHNITT TV TV gestattet.

 

(5) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von BILDSCHNITT TV als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

 

(6) BILDSCHNITT TV ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt.

 

(7) Ist in diesen AGB oder im Auftrag/Vertrag oder in sonstigen vertraglichen Unterlagen von „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Rede, so kann auch die Textform nach § 126 b BGB verwendet werden (E-Mail, SMS, Fax).

 

 

Stand: 01.02.2024